Online-Mitgliedsantrag

Schön, dass Sie sich für die BKK firmus entscheiden wollen. Gehen Sie hier die letzten Schritte für Ihren Wechsel.

Persönliche Daten

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Kontaktdaten

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Die meisten Angelegenheiten lassen sich einfach und bequem (z.B. über unseren OnlineService) klären, jedoch ist gelegentlich auch ein Beratungsgespräch mit unseren qualifizierten Kundenberatern erforderlich. Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung ist die Kommunikation zwischen Kunden und Krankenkasse allerdings erheblich erschwert worden. Damit wir Ihnen in Zukunft einen reibungslosen Ablauf (z.B. Rückfragen erfolgen telefonisch und nicht ausschließlich schriftlich) anbieten können, benötigen wir die Zustimmung zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten. Sollten Sie diese Erlaubnis nicht erteilen, werden wir die von Ihnen genannten Kontaktdaten nicht über den Mitgliedschaftsbeginn hinaus speichern.

Freiwillige Einwilligung zur Datennutzung:
Ich bin damit einverstanden, dass die BKK firmus meine personenbezogenen Daten elektronisch für eventuelle Rückfragen speichert. Die Angabe der Daten ist freiwillig. Darüber hinaus darf die BKK firmus diese Daten zur Beratung, Aufklärung und Auskunft (§§ 13, 14, 15 SGB I) von Leistungsansprüchen, Beitragsberechnungen und Mitgliedschaftsanfragen sowie für sonstige Servicefragen nutzen.

Gemäß Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der BKK firmus die Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.

Den Widerruf können Sie entweder postalisch oder per Fax an die BKK firmus übermitteln.
Weitere Informationen zur Erhebung/Nutzung/Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier.

Sind Sie mit den oben genannten Hinweisen zur Datennutzung einverstanden?

Versicherungsnummer

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Liegt eine Krankenversicherungsnummer vor?

Liegt eine Rentenversicherungsnummer vor?

Angaben zur bisherigen Versicherung

Hinweis: Sie können grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen (bei freiwillig Versicherten Mitgliedern innerhalb von 3 Monaten) eines Statuswechsels (z.B. Beschäftigungsbeginn bei einem neuen Arbeitgeber) Ihr Krankenkassenwahlrecht ausüben. Sollte diese Frist bereits überschritten worden sein, ist ein Krankenkassenwechsel nur im normalen Kündigungsverfahren möglich.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Kündigungsfrist weiterhin besteht. Durch das Sonderkündigungsrecht entfällt lediglich eine mögliche Bindungsfrist.
Hinweis: Eine Kündigung ist immer zum Ablauf des Übernächsten Kalendermonates möglich.

Hinweis: Bitte reichen Sie eine Kopie des Arbeitsvertrages ein.

Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Gewerbeabmeldung ein.

Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Arbeitsvertrag bzw. die Vertragsveränderung ein.

Hinweis: Bitte reichen Sie den Bescheid der Befreiung ein.

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Angaben zum Mitgliedschaftsbeginn

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